Ina Beate Kuhls
Unsere Sprache ist in den letzten Jahren doch
recht
salopp geworden. In der Regel wissen wir ja auch, wie der Inhalt des
Wortes zu deuten ist. Schwieriger wird es für Ausländer, die
sich mit der
deutschen Sprache befassen müssen. Vor allem die juristische
Bedeutung und
Auslegung des gesprochen, wie geschriebenen Wortes, kann zu einiger
Verwirrung führen.
So haben berufliche Weiterbildungsveranstaltungen auch ihr
Nützliches,
weit über den Anlaß hinaus.
Dort ist mir aufgefallen, daß wir die Begriffe "Eigentümer"
und
"Besitzer" sehr synonym verwenden.
Einige Beispiele dazu:
Gerade in den Ausstellungskatalogen liest man in letzter Zeit z.B.
recht
häufig:
Bes. Müller, K./ Meier, R.
Die Angabe für „Besitzer“ wäre nur dann korrekt,
wenn Müller und Meier
ein zusammenlebendes Paar mit der gemeinsamen Anschrift sind und der
Hund
dort auch bei beiden lebt.
Es ist aber folgender Sachverhalt damit gemeint:
K. Müller ist der Züchter des Hundes und wohnt in Dorthinaus,
R. Meier
ist der Käufer, er wohnt in Sonstewo. K. Müller hat sich
bestimmte
Verfügungsrechte an dem Hund im Kaufvertrag vorbehalten. Er ist
dadurch
„Miteigentümer“ geblieben. Bei R. Meier lebt der Hund,
er ist also der
Besitzer. Durch den Abschluß des Kaufvertrages ist er auch
Eigentümer,
aber eben nicht alleiniger Eigentümer geworden. Bei Verfügung
über den
Hund müssen sich die Eigentümer einigen.
Bei einer Meldung im Katalog muß es dann richtig heißen:
Eig. Müller, K.
/ Meier, R.
Nur wenn Eigentümer u
n d
Besitzer wirklich identisch sind, kann man auch
"Besitzer" formulieren.
Insofern sind auch die seit einiger Zeit gebräuchlichen
Formulierungen
der Deck- und Wurfmeldungen nicht korrekt.
Ich bin Eigentümer eines Rüden, muß aber diesen nicht
in meinem "Besitz"
haben,
insofern ist er dann nicht der "Zwingergefährte" beim Deckakt.
Von der Hündin m u
ß
ich lt. Zuchtordnung ab Deckakt immer der
"Besitzer"
sein, denn die Hündin hat sich während der Trächtigkeit
und der Zeit des
Aufziehens der Welpen immer in der Zuchtstätte beim Züchter
zu befinden,
aber ich muß nicht der Eigentümer der Hündin sein,
sondern ich kann sie
z.B. auch in Zuchtmiete haben.
Besitz ist immer, wenn
man die
Sache auch wirklich bei sich, also in seinem "Besitz" hat,
man muß aber nicht das Eigentum daran haben.
Eigentum ist, wenn man über eine Sache auch verfügen kann,
man muß sie aber nicht in seinem Besitz haben.
Nun braucht man sich auch nicht mehr den Kopf zu zermartern, wie es
manche
Züchter machen, wenn sie von 6 oder 8 Rüden "Eigentümer"
sind.
Zur Beruhigung — sie machen es wie viele andere Züchter
— sie fahren zum
Decken zum Rüdenbesitzer, nur daß sie von diesem Rüden
Miteigentümer
sind!!!
Alles klaro?